Twitter

Aktuelles BGH-Urteil zur Providerhaftung (Urteil vom 12.11.2009 - BGH I ZR 166/07)

Rechtliches Kochduell: marions-kochbuch.de gewinnt Rechtsstreit gegen chefkoch.de

Der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet kann laut BGH dafür haften, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war, dass in der kostenfrei abrufbaren Rezeptsammlung unter der Internetadresse www.chefkoch.de mehrfach Fotos von der ebenfalls kostenfrei abrufbaren Internetrezeptsammlung www.marions-kochbuch.de zu finden waren. Die Betreiber von marions-kochbuch.de forderten zum einen, dass den Betreibern von chefkoch.de verboten wird, bestimmte von ihnen erstellte und unter marions-kochbuch.de abrufbare Fotografien ohne ihre Erlaubnis auf der Internetseite chefkoch.de zu veröffentlichen und zum anderen Schadensersatz. Der BGH hat ihnen Recht gegeben.

Der BGH hat im Ergebnis entschieden, dass Betreiber von Internetplattformen nicht berechtigt sind, urheberrechtlich geschützte Fotos von anderen Internetplattformen für ihr eigenes Angebot zu verwenden. Das ausschließliche Recht auf öffentliche Zugänglichmachung liegt beim Inhaber der Urheberrechte.

Nach Auffassung des BGH ist die Rechtsverletzung nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Fotos bereits zuvor unter marions-kochbuch.de allgemein abrufbar waren.

Die Haftung der Betreiber von chefkoch.de wird nach Auffassung des BGH auch nicht dadurch beschränkt, dass Diensteanbieter im Fall der Durchleitung und Speicherung fremder Informationen für Rechtsverletzungen nach §§ 8-10 TMG nur eingeschränkt haften. Die Betreiber von chefkoch.de haben sich nämlich die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte, d.h. Rezepte und Bilder insbesondere durch ihre Kontrolle vor der Veröffentlichung zu eigen gemacht und müssen daher für diese Inhalte wie für eigene Inhalte einstehen. Aus Sicht des BGH handelt es sich bei chefkoch.de nicht lediglich um eine Auktionsplattform oder einen elektronischen Marktplatz für fremde Angebote. Die Betreiber von chefkoch.de tragen vielmehr nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen.

Der BGH geht weiter davon aus, dass die Betreiber von chefkoch.de nicht ausreichend geprüft haben, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustehen und spricht den Betreibern von marions-kochbuch.de daher Schadensersatz zu. Nach Auffassung des BGH reicht der Hinweis der Betreiber von chefkoch.de in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf ihrer Plattform keine urheberrechtsverletzenden Inhalte geladen werden dürfen, nicht aus zur Haftungsfreistellung.

zurück zur Startseite

weitere Meldungen im Archiv

Suche

Aktuelles