Arzthaftungsrecht
Mit ärztlichen Behandlungen und medizinischen Eingriffen sind regelmäßig mehr oder weniger große Risiken verbunden. Behandlungsfehler stellen sowohl für Arzt als auch für Patient eine existentielle Bedrohung dar - in beruflicher oder gesundheitlicher Hinsicht.
Wir vertreten Ärzte, Versicherungen und Patienten bei der Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern. Ärzte, Krankenhäuser und Versorgungseinrichtungen beraten wir zudem zur Vermeidung von Haftungsfällen und verteten wir die zur Verantwortung gezogenen in medizinstrafrechtlichen Verfahren, insbesondere wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie im Hinblick auf den Tatvorwurf der unterlassenen Hilfeleistung.


