Medizinrecht
Auch bei der medizinischen Betreuung spielt der Einsatz von Technologie und Software eine immer bedeutendere Rolle. Wir beraten und unterstützen Ärzte, Praxen, medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser sowie die Träger solcher Einrichtungen im Zusammenhang mit der Beschaffung der erforderlichen Technologie und Software (z.B. im Rahmen von Vergabeverfahren) sowie im Rahmen des weiteren Einsatzes und bei Auftreten etwaiger Mängel. Ergänzend hierzu sind wir im Medizinrecht insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Recht der medizinischen Behandlung
- Behandlungsfehler; zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
- Krankenhausrecht, insbesondere Chefarzt- und Belegarztverträge
- Vertragsgestaltung bei Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren
- Medizinstrafrecht


