Strafrecht

Strafrechtliche Ermittlungen zur eigenen Person stellen immer eine erhebliche Belastung dar. Der Betroffene ist versucht, dem Vefahren mit eigener Kraft entgegenzusteuern. Damit sind jedoch erhebliche Risiken verbunden. Leicht fühlt sich ein Beschuldigter beispielsweise verpflichtet, bei einer polizeilichen Vernehmung auszusagen und redet sich dabei "um Kopf und Kragen".

Wir erklären Ihnen Ihre Rechte und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.

Bei Festnahmen und Durchsuchungen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und regeln die erforderlichen Schritte gegenüber den Ermittlungsbehörden.

Unsere Schwerpunkte der strafrechtlichen Beratung und Vertretung sind insbesondere:

Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht findet zwingend Anwendung auf Straftaten, die von Jugendlichen (14-18 Jahre) begangen werden und kann daneben auch bei Straftaten von Heranwachsenden (18-21 Jahre) angewendet werden. Entscheidend ist hierbei nicht der Zeitpunkt, zu dem über die Tat verhandelt wird, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Tat begangen worden sein soll.

Beim Jugendstrafrecht geht es nicht entscheidend um die Bestrafung des Jugendlichen oder Heranwachsenden, sondern um den Erziehungsgedanken und die Vermeidung zukünftiger Fehltritte. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Jugendstrafverfahren nicht ernst genommen werden müsste. Der Ausgang des Jugendstrafverfahrens hängt erheblich auch von der Reaktion des Jugendlichen oder Heranwachsenden auf das Ermittlungsverfahren als solches ab.

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